Die Vergütung für Bausachverständigenleistungen werden i.d.R. frei vereinbart. Ich berechne den tatsächlichen Aufwand mit dem vereinbarten Zeithonorar zzgl. der entstehenden
Nebenkosten.
Honorare verstehen sich als Nettobetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
Fahrtkosten
Fahrtkosten für die An- und Abfahrt werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Nebenkosten
Nebenkosten wie anteilige Bürokosten z.B. Schreibarbeiten, Kopierarbeiten, Fotoarbeiten, Verbrauchsmaterialien usw. werden mit einer Pauschale von 6% des Nettohonorars berechnet.
Weitere sonstige Kosten wie Verpackung, Porto und Telefon stelle ich pauschal nach Aufwand in Rechnung.
Pauschalhonorar
Ein Pauschalhonorar (ab 650,-€) kann vertraglich vereinbart werden. Das vereinbarte Pauschalhonorar versteht sich als Nettobetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungsmodalitäten
Zahlungen sind ohne Abzug, innerhalb von 10 Kalendertagen, nach Rechnungsstellung zu leisten.