
Vergütung
Die Vergütung für Bausachverständigenleistungen werden i.d.R. frei vereinbart. Ich berechne den tatsächlichen Aufwand mit dem per Vertrag vereinbarten Zeithonorar zzgl. der entstehenden Nebenkosten.
Die Abrechnung erfolgt immer je angefangene 0,25h.
Honorare verstehen sich als Bruttobeträge.
Fahrtkosten für die An- und Abfahrt werden nach Zeitaufwand und Entfernung in Rechnung gestellt.
Nebenkosten wie anteilige Bürokosten z.B. Schreibarbeiten, Kopierarbeiten, Fotoarbeiten, Verbrauchsmaterialien usw. werden mit einer Pauschale des Nettohonorars berechnet. Weitere sonstige Kosten wie Verpackung, Porto und Telefon stelle ich pauschal nach Aufwand in Rechnung.
Ein Pauschalhonorar (ab 650,-€) kann vertraglich vereinbart werden. Ein vereinbartes Pauschalhonorar versteht sich als Bruttobetrag.
Zahlungen sind ohne Abzug, innerhalb von 10 Kalendertagen, nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber zu leisten.